Zu den Kosten

Für Privatversicherte

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Das Antragsverfahren und der Umfang der genehmigten Stunden können jedoch variieren. Am Besten setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären vorab die Kostenübernahme. 

 

Checkliste für die Kostenklärung mit Ihrer Privatversicherung:

  • Umfasst Ihr Krankenversicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung?
  • Wenn ja, gibt es eine festgelegte Maximal-Stundenzahl für die psychotherapeutische Behandlung?
  • Wie hoch ist die Erstattungshöhe pro Therapiestunde?
  • Wie gestaltet sich das Antragsverfahren? Formloser Antrag oder Gutachter-Verfahren?

Für Beihilfeberechtige

Die Kostenübernahme durch die Beihilfestellen von Ländern und Bund erfolgt in der Regel problemlos. Wenden Sie sich an Ihre Beihilfestelle und lassen Sie sich die entsprechenden Formulare für einen Psychotherapie-Antrag zuschicken. Ihre Private Krankenversicherung schließt sich üblicherweise der Entscheidung der Beihilfestelle bzgl. der Kostenübernahme an. 

 


Für Selbstzahlende

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit die Therapiekosten selbst zu zahlen, was einige Vorteile für Sie haben kann. Sie können eine Therapie sofort und ohne bürokratischen Aufwand beginnen. Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse, was wiederum relevant beim Abschluss von anderen Versicherungen sein kann. Die Kosten für selbstzahlende Heilbehandlungen sind außerdem als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Der zeitliche Rahmen der einzelnen Therapiesitzung und die Dauer der Therapie können flexibel gestaltet werden, im Unterschied zur zeitlichen Begrenzung einer Therapiestunde auf 50 Minuten, wenn die Abrechnung über die Privaten Krankenversicherungen oder über die Beihilfe erfolgt.

 

 


Leistungen und Honorare

Die Leistungen in meiner Praxis werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.