Zu den Kosten

Für Privatversicherte

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Das Antragsverfahren und der Umfang der genehmigten Stunden können jedoch variieren. Am Besten setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären vorab die Kostenübernahme.

 

Checkliste für die Kostenklärung mit Ihrer Privatversicherung:

  • Umfasst Ihr Krankenversicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung?
  • Wenn ja, gibt es eine festgelegte Maximal-Stundenzahl für die psychotherapeutische Behandlung?
  • Wie hoch ist die Erstattungshöhe pro Therapiestunde?
  • Wie gestaltet sich das Antragsverfahren? Formloser Antrag oder Gutachter-Verfahren?

Eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung (50 Minuten) wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870, 2,3-facher Satz) mit einem Honorar in Höhe von 100,55 Euro berechnet.

 

Die sogenannten probatorischen Sitzungen (5 Probesitzungen) sind nicht genehmigungspflichtig, d.h. Sie können diese ohne vorherige Beantragung in Anspruch nehmen und reichen die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung ein. 

 

 


Für Beihilfeberechtige

Die Kostenübernahme durch die Beihilfestellen von Ländern und Bund erfolgt in der Regel problemlos. Wenden Sie sich an Ihre Beihilfestelle und lassen Sie sich die entsprechenden Formulare für einen Psychotherapie-Antrag zuschicken. Ihre Private Krankenversicherung schließt sich üblicherweise der Entscheidung der Beihilfestelle bzgl. der Kostenübernahme an. 

 

Die 5 probatorischen Sitzungen sind nicht genehmigungspflichtig. Die Therapiesitzungen (ab der 6. Stunde) bedürfen der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch die Beihilfestelle. 

 

 


Für Selbstzahlende

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit die Therapiekosten selbst zu zahlen, was einige Vorteile für Sie haben kann. Sie können eine Therapie sofort und ohne bürokratischen Aufwand beginnen. Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse, was wiederum relevant beim Abschluss von anderen Versicherungen sein kann. Die Kosten für selbstzahlende Heilbehandlungen sind außerdem als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Der zeitliche Rahmen der einzelnen Therapiesitzung und die Dauer der Therapie können flexibel gestaltet werden, im Unterschied zur zeitlichen Begrenzung einer Therapiestunde auf 50 Minuten, wenn die Abrechnung über die Privaten Krankenversicherungen oder über die Beihilfe erfolgt.

 

Eine psychotherapeutische Einzelsitzung (50 Minuten) wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870, 2,3-facher Satz) mit einem Honorar in Höhe von 100,55 Euro berechnet. Eine längere Therapiesitzung wird auf der Grundlage der GOP 2,3-facher Satz anteilig berechnet. 

 

 


Für Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, dann haben Sie die Möglichkeit bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Die Genehmigung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und leider handelt es sich hier mittlerweile um ein eher langwieriges und schwieriges Verfahren, bei dem Sie diverse Nachweise erbringen müssen.

 

Vor dem Erstgespräch in meiner Praxis müssen Sie auf jeden Fall bei einem Kassentherapeuten in der Psychotherapeutischen Sprechstunde vorstellig werden. Sie erhalten dort einen Befundbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen und es gibt die Möglichkeit zu vermerken, dass eine Psychotherapie "zeitnah erforderlich" ist. (Formular PTV 11). Dann haben Sie den Anspruch auf den Beginn einer ambulanten Psychotherapie innerhalb von 4 Wochen. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes keinen Platz bei einem Kassentherapeuten erhalten, dann haben Sie den Anspruch auf eine Therapie im sogenannten "Kostenerstattungsverfahren". Da die gesetzlichen Krankenversicherungen unterschiedliche Vorgehensweisen haben, ist es sinnvoll, wenn Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren. 

 

 

Leistungen und Honorare

Die Leistungen in meiner Praxis werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet (Stand April 2020). Hier die häufigsten Leistungen und Honorare für Sie im Überblick:

 

Nr. 870:    Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer min. 50 Minuten.

                 2,3-facher Satz = 100,55 Euro

 

Nr. 860:    Erhebung einer biographischen Anamnese zur Einleitung einer            

                 Verhaltenstherapie.

                 2,3-facher Satz = 123,34 Euro

 

Nr. 857:    Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen

                 1,8-facher Satz = 12,17 Euro